Versicherungen
Unseren Charterkunden empfehlen wir die folgenden Wassersport-Versicherungen: | |
Die Kautionsversicherung |
Im Chartervertrag ist eine Kaution vereinbart, die Sie bei uns am Tag des Törnbeginns in bar hinterlegt müssen. Diese Kaution entspricht dem Selbstbehalt der Yacht-Kaskoversicherung. Bei Schäden an dem Boot wird, je nach Höhe des Schadens, ein Teil der Kaution, oder sogar die gesamte Kaution einbehalten. Um sich abzusichern, kann man entweder mit der Crew vereinbaren, dass, im Falle eines Schadens, die Summe auf alle Crew-Mitglieder aufzuteilen ist, oder man schließt eine Kautionsversicherung ab, um seine hinterlegte Kaution abzüglich eines Selbstbehalts von der Versicherung zurück erstattet zu bekommen. Kautionsversicherung |
Die Skipper-Haftpflichtversicherung |
Die Skipper-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für einen Skipper. Hier werden Schäden abgedeckt, die durch die Bootsversicherung nicht gedeckt sind oder bei denen der Versicherer Sie in Regress nehmen kann. Skipper-Haftpflichtversicherung |
Die Charter-Rücktrittsversicherung |
Wenn der Skipper wegen eigener Krankheit oder der eines Familienmitgliedes den Törn nicht antreten kann, können alle Crew Mitglieder von der Charterreise zurücktreten, und alle anfallenden Kosten werden von der Reiserücktrittskosten-Versicherung gedeckt. Sofern ein Crewmitglied aufgrund von Krankheit den Törn nicht antritt werden die anteiligen Kosten dafür übernommen. Charter-Rücktrittskostenversicherung |
Rundum-sorglos-Paket - Skipper und Crew Versicherungspakete |
Die Versicherungspakete gelten für einen zusammenhängenden Chartertörn von bis zu 6 Wochen, für den Skipper und maximal 9 Crew Mitglieder. Die Skipper & Crew Pakete können mit einer Frist von 21 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Skipper und Crew Paket |
Reisepreisabsicherung Ihr Reisepreis ist abgesichert durch die UNIQA/EIS - Versicherung |
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